30. Juli 2014

 

Wer hat die Aktenfreigabe an Dr. Breyer genehmigt?

 

„Die Informationen und die Begründung der Kieler Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen den Piraten-MdL Dr. Patrick Breyer lassen doch nur eine Schlussfolgerung zu: das Innenministerium muss selbst darüber nachdenken, welche Verantwortung es für den Umgang mit sensiblen Rocker-Daten trägt“, so der CDA-Landesvorsitzende Werner Kalinka.

 

Es sei alles andere als  selbstverständlich, dass Abgeordneten solche Unterlagen übermittelt würden. Eine Akteneinsicht in den Räumlichkeiten des Innenministeriums sei das Höchstmaß dessen, was in solchen Fällen in Betracht komme.

 

Zu fragen sei, wer im Innenministerium die Freigabe genehmigt habe. Bei Anliegen von Abgeordneten seien der Minister oder der Staatssekretär die Entscheidungsebene. Kalinka: „Wer hat die Aktenfreigabe an Dr. Breyer genehmigt?“


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